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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Nuhntal,Nuhnestr. 12, 59955 Winterberg (Hotel –AGB)

1. Geltungsbereich

Die Hotel-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr.1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt, ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die gilt auch für den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen der jeweilige gesetzliche Umsatz-bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und –erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechtigten Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. die Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden der eines niedrigen Schadens vorbehalten.

Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigungen der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Hotels aufrechnen oder mindern.

5. Rücktritt des Kunden/Stornierung

5.1 Sämtliche Rücktritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (per Fax oder Post als Einschreiben)

5.1.1 Logis (bis zu 14 Personen – Individualgast)

Ein Rücktritt bis zum 28. Tag vor Reiseantritt ist möglich. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00.

Bei Rücktritt ab dem 21. Tag vor dem Anreisetermin werden 50 % auf den Zimmerpreis berechnet

Bei Rücktritt ab dem 20. Tag vor dem Anreisetermin berechnen wir Ihnen 80 % vom Zimmerpreis.

5.1.2 Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchten Logis um eine Aufwandsersparnis von 20 %.

Auf Vereinbarungen für Verzehr wird bis zu 48 Std. vor Veranstaltungsbeginneine Aufwandersparnis von 40 % gewährt, jedoch minimal die aquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.

Während den Wintermonaten, von mitte Dezember bis mitte März sind keine kostenlosen Stornierungen möglich.

Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.

6. Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegt und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Hotel verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Das Hotel kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt , aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

8. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannte Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Hotel berühren.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbar beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9. Haftung für eingebrachte Sachen

Das Hotel haftet für den Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zum 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel anzeige macht, § 703 BGB. Die Reglung zur gesetzlichen Hoteliers bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend. Zu dem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels.

10. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Hotels und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Medebach vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherberungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nach kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.